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Urlaub mit Hund und Katze:
Durch die Änderung der Tollwutverordnung hat sich eine Verlängerung der vorgeschriebenen Impfabstände
ermöglicht (gilt nur für Tollwut, nicht für alle anderen Impfungen).
Um diese nutzen zu können, muss man sich vorher über die Reiseabsichten in den nächsten Jahren Gedanken machen:
- das Tier bleibt nur in Deutschland: nach der Grundimmunisierung gilt die Impfung 3 Jahre, der gelbe Impfpass reicht aus.
- das Tier fährt mit ins Ausland: es wird ein blauer Heimtierausweis benötigt
- EU-Ausland: wie Deutschland
- Ausnahmen: für England, Irland, Malta und Schweden wird vorher eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper verlangt und eine
Bandwurm- und Zeckenbehandlung ist nachzuweisen; für einen ausreichenden Antikörper-Titer können die 3jährigen Impfintervalle zu lang sein
- Norwegen: wie Schweden
- einige Länder verlangen weiterhin eine 12-monatige Nachimpfung, z. B. Schweiz (bis 30.6.07, dann 3-jährig), Kroatien, Russland, USA
- einige Länder verlangen eine Nachimpfung nach 6 Monaten, z. B. Serbien/Montenegro
- für die Wiedereinreise aus vielen Ländern ist eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper vor der Ausreise erforderlich,
z.B. Türkei, Serbien, Thailand, Ägypten
In einigen Länder gilt eine Leinenpflicht, zum Teil auch Maulkorbpflicht.
Für einige Rassen bestehen Einreiseverbote in bestimmte Länder.
Bei Fahrten in Nicht-EU-Länder empfiehlt sich eine vorherige Information, ob die Wiedereinreise nach Deutschland besonderen
Bestimmungen unterliegt (Tollwut-Antikörper-Test, s.o.).
Auskunft zu Botschafts-/Konsulatsadressen: Auswärtiges Amt
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